- Wir sind eine lebendige und vielgestaltige Kirche, in der sich das schöpferische Wirken Gottes zeigt.
- Wir glauben an Gott, den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist, der sich zu erkennen gibt in den Geschichten und Worten der Bibel.
- Auf der Grundlage unsere Glaubens lassen wir uns von Zielen leiten, die den vielfältigen Aktivitäten in unserer Landeskirche die gemeinsame Ausrichtung geben.
Zahlen und Fakten
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Mitglieder: |
2,6 Millionen (2006) |
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Anteil an der |
ca. 30 % |
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Leitender Theologe: |
Präses Alfred Buß |
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Kirchenkreise: |
31 |
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Kirchengemeinden: |
556 |
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Kirchengebäude: |
ca. 900 |
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Pfarrstellen: |
ca. 1500 |
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Gemeindegruppen: |
ca. 16.500 |
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Kindergärten/ Tagesstätten: |
ca. 1.000 |
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Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: |
ca. 92.000 |
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Haupt- und nebenberuflich Beschäftigte: |
ca. 22.000 (mit Diakonie: ca. 60.000) |
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Gebiet: |
Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold (ohne den Kreis Lippe) und Münster. |
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Fläche: |
20.200 km² |
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Anschrift: |
Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld |
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Internet: |
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E-Mail: |
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. |
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Telefon: |
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Fax: |
0521 / 594129 |
Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) ist eine von 23 Landeskirchen, die unter dem Dach der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vereinigt sind. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verwaltungssitz ist Bielefeld.
Recht, Struktur, Verwaltung
Die Evangelische Kirche von Westfalen baut sich von den Gemeinden her auf. Jede Kirchengemeinde wird von einem gewählten Presbyterium geleitet. Dessen Mitglieder heißen Presbyter oder Presbyterinnen. Dem Presbyterium gehören auch die Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinde an. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt eine Kirchengemeinde ihre Aufgaben im Rahmen des Kirchenrechts in eigener Verantwortung.
Die Gemeinden sind in 31 Kirchenkreise gegliedert. An der Spitze eines Kirchenkreises steht ein Superintendent oder eine Superintendentin. Höchstes Leitungsgremium des Kirchenkreises ist die Kreissynode, in der die Gemeinden repräsentiert sind. Auch die Kirchenkreise sind öffentlich-rechtliche Körperschaften.
In elf Gestaltungsräumen kooperieren immer zwei bis vier Kirchenkreise miteinander.
Die Landessynode, die als „Kirchenparlament” in der Regel einmal jährlich tagt, ist das höchste Leitungsgremium der Landeskirche. Sie beschließt über Kirchengesetze, Finanzen und die maßgeblichen Weichenstellungen auf dem Weg, den die Kirche geht. In der Landessynode sind die Kirchenkreise und damit indirekt auch die Gemeinden vertreten. Diese presbyterial-synodale Ordnung ist ein Grundprinzip der evangelischen Kirche.
Im Auftrag der Landessynode wird die Landeskirche von der Kirchenleitung, die monatlich zusammenkommt, geleitet. Die Kirchenleitung, die „Regierung” der Landeskirche, besteht aus 18 Mitgliedern, darunter sieben hauptamtlichen. Den Vorsitz führt der Präses, den die Landessynode auf acht Jahre wählt. Er ist der leitende Theologe der EKvW und hat auch in der Landessynode den Vorsitz. Stellvertreter des Präses sind ein theologischer und ein juristischer Vizepräsident, die beide zu den sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören.
Präsides seit 1949
- bis 1949: D. Karl Koch
- 1949 - 1968: D. Ernst Wilm
- 1969 - 1977: D. Dr. theol. h.c. Hans Thimme
- 1977 - 1985: Dr. theol. Heinrich Reiß
- 1985 - 1996: Dr. theol. h.c. Hans-Martin Linnemann
- 1996 - 2004: Manfred Sorg
- seit 2004: Alfred Buß
